Rezept/ Kostenübernahme

Folgende Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen: Phoniater, Hals- Nasen- Ohren- Ärzte, Allgemeinärzte, Kinderärzte, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden

Kassenpatienten

Die logopädische Behandlung ist eine Kassenleistung. Die Patienten tragen einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der Kosten und eine Gebühr von 10 Euro pro Rezept.

Privatpatienten

Mit Privatpatienten wird vor Beginn der Behandlung ein Therapievertrag abgeschlossen. Die Kosten werden in der Regel von den Versicherungen getragen. Bitte sprechen Sie sich vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung ab.